SV-FORENSIK / SACHVERSTAENDIGER
Beweissicherung
Sachverständigentätigkeit · Informationsverarbeitung · IT-Forensik

Selbstständige Beweissicherung
Digitale Informationen können kurzfristig verändert oder gelöscht werden. Eine zeitnahe Sicherung kann daher erforderlich sein, um den vorhandenen Datenbestand für eine spätere Untersuchung zu erhalten. Im Rahmen einer selbstständigen Beweissicherung (vormals Beweissicherungsverfahren) wird im Zivilprozess vor dem eigentlichen Hauptverfahren die Beweiserhebung ermöglicht. Somit wird nicht nur dem möglichen Informationsverlust vorgebeugt, es kommt in der Regel auch zu einer Prozessbeschleunigung. Die selbstständige Beweissicherung wird in der Regel durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen durchgeführt, um die Gewähr der Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Ad-Hoc Beweissicherung
Ermittlungsbehörden, Gerichte und Firmen benötigen die Leistungen eines Sachverständigen meist zur ersten Beweissicherung. In vielen Fällen auch zeitnah und kurzfristig vor Ort. Mit den entsprechenden technischen Hilfsmitteln, seinem Fachwissen und seiner Sachkunde ist es dem Sachverständigen möglich, entsprechende Dienstleistungen anzubieten.
Inhalt und Umfang
Die Sicherungen von digitalen Beweisen bezieht sich nicht nur auf klassische Datenträger wie Festplatten, CD und DVD oder USB-Medien. Auch die Protokollierung des Netzwerkverkehrs, des Arbeitsspeichers, sowie entsprechenden externen Gerätes (z.B. PDA, Smartphones) ist zu beachten. Bei der Sicherung digitaler Beweismittel sind geeignete Verfahren einzusetzen, um Veränderungen der Ausgangsdaten zu vermeiden und die einzelnen Arbeitsschritte nachvollziehbar zu dokumentieren. Daher ist hier besondere Sach- und Fachkunde gefragt und eine entsprechende technische Ausstattung notwendig.