Gutachten
Sachverständigentätigkeit · Informationsverarbeitung · IT-Forensik

Der Sachverständige erstellt Gutachten für Gerichte, Behörden, Versicherungen sowie private und gewerbliche Auftraggeber. Art und Umfang der Begutachtung richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und den zu klärenden technischen Fragestellungen.
Gerichtsgutachten
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung setzt den Nachweis besonderer Sachkunde und persönlicher Eignung voraus. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Bestellungskörperschaft.
Gutachten für Behörden
Neben den Gerichten beauftragen auch Behörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Kriminalämter, Finanz- und Zollbehörden) den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit verschiedenen Aufgaben. Diese sind nicht nur der Beweissicherung und Auswertung zugeordnet.
Gutachten für Versicherungen
Der Auftrag für Versicherungsgutachten erfolgt in der Regel über die Versicherungen als Auftraggeber. In den meisten dieser Gutachten sind Fragen zur Feststellung von Schäden, deren Ursache, sowie die Bestimmung von Kosten zu beantworten.
Privatgutachten / Parteiauftrag
Privatgutachten sind Gutachten im Auftrag von Personen oder Firmen. Dabei werden streitbare und nicht streitbare Gutachten unterschieden.
Im streitbaren Bereich dienen die Gutachten in der Regel der Tatsachenfeststellung. Die Gutachten können dabei auch als Parteigutachten in einen Zivilprozess eingebracht werden.
Für den nicht streitbaren Bereich werden die Gutachten meist zur Bewertung von Schäden und zur Veräußerung verwandt. Weiterhin dienen sie in Projekten zu deren Vorbereitung, der Dokumentation des Ablaufes und zur Feststellung von Fehlern.
Wertgutachten
Wertgutachten dienen zur Feststellung der verschiedenen Wertformen eines Objektes. Diese sind bei Schäden am Objekt, dem Verlust des Objektes, bei Unternehmensübergängen, bei An- und Verkauf oder Verlust des Objektes notwendig. Die Wertformen umfassen dabei u.a. den Handelswert, den Restwert, den Ertragswert, die Vergleichswerte, den Versicherungswert, den Zeitwert und den Buchwert.
Schiedsgutachten
Konflikte, die sich aus der Realisierung verschiedenster Projekte ergeben, enden nicht selten bei auftretenden Schwierigkeiten in Rechtsstreitigkeiten. So sind meist nicht unerhebliche materielle Schäden für alle Beteiligten die Folge.
Durch die Einschaltung eines sachkundigen Dritten - dem Sachverständigen - lassen sich etwaige Schäden mindern und der Weitergang des Projektes sichern. Ein Rechtsstreit und kostenintensive Verzögerungen können vermieden werden.
Mediation
Als Mediator (Mittler) wird ein Spezialist verstanden, der neutral, unabhängig und mit Sachverstand arbeitet. Er wird bei Problemen und Konflikten hinzugerufen, um einerseits Projekte erfolgreich abzuschließen und andererseits Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ursachen
Durch die Komplexität der Materie, veränderte Rahmenbedingungen, dem veränderten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie der Eigendynamik von Projekten im IT-Umfeld, verlaufen Projekte meist anders als zu Beginn geplant wurde.Vorteile
Es wird eine Lösung durch den Mediator angestrebt, die die Interessen der Parteien schützt und das Projekt in seinem Rahmen voran bringt. Eine mögliche Störung in der Zusammenarbeit mit dem Partner wird wieder ermöglicht und Erfahrungen für zukünftige Projekte werden gesammelt.